Datenschutz im Blickpunkt für 2024

Datenschutz im Blickpunkt für 2024

Das Datenschutzkonzept für das kommende Jahr sollte nicht nur die Prognosen für Cyberbedrohungen berücksichtigen, sondern auch die Planungen und Prioritäten der Datenschutzaufsichtsbehörden einbeziehen. In diesem Überblick werfen wir einen Blick darauf, was sich die Aufsichtsbehörden für Datenschutz für das Jahr 2024 vorgenommen haben.

Gemäß einer aktuellen Bitkom-Umfrage zur DSGVO geben 92 Prozent der befragten Unternehmen an, dass die Umsetzung nie vollständig abgeschlossen ist, was die größte Herausforderung darstellt.

Die kontinuierliche Entwicklung des Datenschutzkonzepts ist unerlässlich, da neue Technologien, verschärfte Cyberbedrohungen und zusätzliche rechtliche Vorgaben ständige Anpassungen erfordern.

Prognosen zur Cybersicherheit als Leitfaden

Um den technischen Datenschutz und die erforderliche Cybersicherheit zu gewährleisten, ist es ratsam, Prognosen zu den aktuellen Cyberbedrohungen zu studieren. Diese werden von IT-Sicherheitsbehörden und Security-Anbietern veröffentlicht und sind hilfreich, um Entwicklungen bei den Cyberrisiken zu verstehen.

Jedoch genügt allein die Kenntnis von Prognosen nicht. Datenschutz ist vielschichtig und erfordert fortlaufende Anpassungen auf allen Ebenen, sowohl für Unternehmen als auch für Datenschutzaufsichtsbehörden.

Vorbereitung auf Prüfungen und Orientierungshilfe nutzen

Die Kenntnis der Prioritäten der Aufsichtsbehörden hilft nicht nur bei der Vorbereitung auf mögliche Prüfungen, sondern dient auch als Orientierungshilfe. Aufsichtsbehörden sind nicht nur Kontrollorgane, sondern bieten auch Beratung im Datenschutz.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) legt besonderen Fokus auf die effektive Durchsetzung des Datenschutzes in einer neuen Regulierungslandschaft. Unternehmen müssen dabei berücksichtigen, dass neben der DSGVO auch weitere Gesetze und Verordnungen Einfluss auf die Datenverarbeitung haben.

Forderungen der Aufsichtsbehörden im Blick behalten

Neben den Planungen der Aufsichtsbehörden sind auch deren Forderungen eine wichtige Quelle für Handlungsbedarf im Datenschutz. Der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert beispielsweise eine schnellere Bearbeitung bei großen, grenzüberschreitenden Fällen und eine Herstellerhaftung im Datenschutz.

Unternehmen sollten Empfehlungen der Aufsichtsbehörden, wie die Einführung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes, genau prüfen, um mögliche Anpassungen in ihrer Datenschutzagenda für 2024 vorzunehmen.

Die kommenden Herausforderungen in den Bereichen KI, Cloud Computing und internationaler Datentransfer erfordern eine kontinuierliche Anpassung des Datenschutzkonzepts, sowohl unterstützend als auch herausfordernd für Unternehmen.

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